Der freiberufliche Prüfingenieur für Brandschutz
Ein Prüfingenieur für Brandschutz übernimmt für die Bauaufsichtsbehörde die offizielle Überprüfung einer Baustelle in einem bestimmten Hoheitsgebiet. Dabei geht es um die Brandschutznachweise im Baugenehmigungsverfahren. Was genau wird geprüft? Als staatlich anerkannter Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes eines bestimmten Gebietes untersucht der Prüfingenieur für Brandschutz sämtliche Gebäudeklassen sowie umfangreiche Sonderbauten auf deren Brandschutz. Als eingetragener Prüfingenieur hat er das Recht, Abweichungen und Erleichterungen zu bewerten. Der zugelassene Sachverständige ist zudem berechtigt, diese zu genehmigen oder abzulehnen. Bei der Prüfung der Brandschutzplanungen geht es um die Einhaltung der Brandschutzvorschriften, des abwehrenden Brandschutzes und die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Die brandschutztechnische Ausführung der im Bau befindlichen Immobilie sowie die bereit gestellten Verwendbarkeitsnachweise werden einer genauen Prüfung unterzogen.
Was gehört noch zum Tätigkeitsumfang? Die präventive Überprüfung von Brandschutzkonzepten sorgt dafür, dass im Notfall diese auch wirkungsvoll umgesetzt werden können. Wird der Bauantrag eingereicht, wird überprüft, ob auch alle Gesetze, Normen, Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden. Der Prüfingenieur ist berechtigt, Nachbesserungen zu fordern oder eine Baustelle vorübergehend zu schließen. Vor der Einreichung des Bauantrages erfolgt die Vorprüfung sowie Abstimmung der Detailfragen. Sämtliche Brandschutznachweise und der Ausführungsplan müssen einer Prüfung unterzogen werden. Die Bauausführung wird einer stichprobenhaften Überwachung unterzogen. Die Sondernachweise, wie die Räumungs- oder Brandsimulationen, müssen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. Abstimmungen mit den Brandschutzdienststellen, den Bauordnungsbehörde und dem Brandschutznachweisersteller gehören zu den Aufgaben des Prüfingenieurs für Brandschutz. Was ist für die Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz notwendig? Grundvoraussetzung, um als Sachverständiger von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt zu werden, ist, dass der Geschäftssitz bzw. Arbeitsort im jeweiligen Gebiet liegt. Anerkennungsverfahren erfolgen in einem Abstand von zwei Jahren nach Bekanntmachung im jeweiligen Amtsblatt.
Anträge, die außerhalb dieser Frist gestellt werden, haben keine Chance auf Anerkennung. Neben der örtlichen Zuständigkeit gehören die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen. Die speziell dafür eingerichtete Prüfungsausschuss bescheinigt die fachliche Eignung. Deshalb ist es notwendig, dass der fachliche Werdegang überprüft wird. Zudem muss sich der Bewerber einer mündlichen und schriftlichen Prüfung stellen. Was genau gehört zu den Voraussetzungen für den Job als Prüfingenieur für Brandschutz? Die persönliche Eignung umfasst die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Beherrschung der deutschen Sprachen in Wort und Schrift sowie die strafrechtliche Unbescholtenheit. Der Bewerber wohnt oder arbeitet in diesem Gebiet, sodass er es gut kennt, was für die Ausübung seiner Tätigkeit wichtig ist. Ausbildungstechnisch wird ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Hochbau, Architektur oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz oder der Ausbildungsabschluss des feuerwehrtechnischen Dienstes vorausgesetzt. Als Berufspraxis sind die Vollzeitpraxis in der brandschutztechnischen Planung sowie die Ausführung von Gebäuden erforderlich. Sonderbauten der unterschiedlichsten Art und deren spezifischen Anforderungen, die einem höheren brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad unterliegen, sowie deren Prüfung werden besonderes Interesse geschenkt.
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